Diese Google Apps Unternehmensvereinbarung mittels eines Resellers (“Vereinbarung”) wird zwischen Google Ireland Limited, einer Gesellschaft nach irischem Recht, geschäftsansässig Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (“Google”) und der juristischen Person, die dieser Vereinbarung zustimmt, geschlossen (“Kunde”). Diese Vereinbarung beginnt an dem Tag, an dem der Kunde die Schaltfläche “Ich stimme zu” unten anklickt (“Stichtag”). Wenn Sie dieser Vereinbarung in Vertretung für den Kunden schließen, sichern Sie zu, dass Sie (i) entsprechend bevollmächtigt sind, Ihren Arbeitgeber oder die juristische Person vertraglich an diese Vereinbarung zu binden, (ii) Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben, (iii) dieser Vereinbarung als Stellvertreter der Vertragspartei, die sie vertreten, zustimmen. Wenn Sie keine Vollmacht haben, für den Kunden rechtsverbindlich zu handeln, klicken Sie bitte nicht die Schaltfläche “Ich stimme zu”.
Dienste.
1.1. Allgemeines. Google erbringt die Dienste gemäß den Vorgaben dieser Vereinbarung und den SLA.
1.2. Änderungen an den Diensten. Google kann gelegentlich wirtschaftlich angemessene Änderungen an den Diensten oder bestimmten Komponenten der Dienste vornehmen. Wenn Google eine wesentliche Änderung vornimmt, teilt Google dies dem Kunden in der von Google gewählten Form mit, vorausgesetzt der Kunde hat sich bei Google registriert, um Information über solche Änderungen zu erhalten.
1.3. Änderungen an URL-Bedingungen. Google kann gelegentlich wirtschaftlich angemessene Änderungen an den URL-Bedingungen vornehmen. Wenn Google eine wesentliche Änderung an einer URL-Bedingung vornimmt, teilt Google dies dem Kunden entweder durch eine E-Mail an die E-Mail Adresse für Mitteilungen mit oder informiert den Kunden über die Admin Konsole unter Angabe der Informationen, gegen welche der Kunde das Recht hat, wie nachfolgend dargelegt Einwand zu erheben, Wenn die Änderung wesentliche nachteilige Auswirkungen für den Kunden mit sich bringt und der Kunde der Änderung nicht zustimmt, muss der Kunde Google dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung über das Hilfecenter mitteilen. Wenn der Kunde Google oder der Reseller als Vertreter des Kunden Google in der erforderlichen Weise benachrichtigt gelten für den Kunden weiterhin die Bedingungen, die unmittelbar vor der Veränderung in Kraft waren, und zwar bis zum Ende der zu dem Zeitpunkt aktuellen Laufzeit für die betroffenen Dienste. Wenn die betroffenen Dienste gemäß dieser Vereinbarung verlängert werden, so geschieht dies zu Googles dann geltenden URL-Bedingungen.
1.4. Datenschutzbestimmungen. Der Nutzer hat sich entschieden, personenbezogene Daten von Endnutzern durch Google als Teil der Dienste im Rahmen der Kapazitäten der Dienste, die sich in den Google Datenschutzbestimmungen wiederfinden, verarbeiten zu lassen. Der Kunde weist Google daher an, die Dienste bereitzustellen und personenbezogene Daten von Endnutzern gemäß den Google Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten, und Google erklärt sich einverstanden, dies zu tun. Die Google Datenschutzbestimmungen werden hiermit durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen. Der Kunde verpflichtet sich, die Privatsphäre der Endnutzer durch die Einhaltung von den Endnutzern gegenüber bekannt gegebenen Bestimmungen zu schützen, die mindestens den gleichen Schutz gewährleisten, wie die Google Datenschutzbestimmungen.
1.5. Datenverarbeitung. In den Ziffern 1.4 und 1.5 haben die Begriffe “personenbezogene Daten”, “verarbeiten”, “für die Verarbeitung Verantwortlicher” und “Auftragsverarbeiter” die ihnen in der EU Datenschutzrichtlinie zugeschriebene Bedeutung. Im Rahmen dieser Vereinbarung und im Hinblick auf die personenbezogenen Daten von Endnutzern ist der Kunde der für die Verarbeitung Verantwortliche und Google der Auftragsverarbeiter. Google führt die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen durch, welche für den Schutz gegen die zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, den zufälligen Verlust, die unberechtigte Weitergabe oder den unberechtigten Zugang zu bzw. von personenbezogenen Daten erforderlich sind.
Verpflichtungen des Kunden.
2.1. Compliance. Der Kunde hat die Dienste gemäß den Allgemeinen Nutzungsbedingungen nutzen. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden hiermit in diese Vereinbarung aufgenommen. Google kann gelegentlich neue Anwendungen, Merkmale oder Funktionalitäten über die Dienste verfügbar machen, deren Nutzung gegebenenfalls von der Zustimmung des Kunden zu zusätzlichen Bedingungen abhängt, die auch durch den Reseller erteilt werden kann. Google wird dem Kunden und dessen Endnutzern (über die Dienste hinaus) zusätzlich noch andere Non-Google Apps Products gemäß den Bedingungen über Non-Google Apps Products und den anwendbaren produktspezifischen Nutzungsbedingungen von Google zur Verfügung stellen. Wenn der Kunde die Aktivierung der Non-Google Apps Products nicht wünscht, kann der Kunde zu jeder Zeit wählen, ob er die Non-Google Apps Products (oder einzelne von ihnen) über die Admin Konsole aktiviert oder (je nachdem) deaktiviert. Der Kunde nimmt einverständlich zur Kenntnis, dass seine Nutzung der APIs gemäß den API Nutzungsbedingungen zu erfolgen hat.
2.2. Verwaltung der Dienste durch den Kunden. Der Kunde kann über die Admin Konsole einen oder mehrere Administratoren ernennen, die für den Zugang zu dem (den) Admin Account(s) und zur Verwaltung der Endnutzer-Accounts berechtigt sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, (a) das Passwort und den (die) Admin Account(s) geheim zu halten, (b) diejenigen Personen zu ernennen, die für den Zugang zu dem (den) Admin Account(s) autorisiert sind und (c) sicher zu stellen, dass in der Ausübung sämtlicher Aktivitäten im Zusammenhang mit dem (den) Admin Account(s) diese Vereinbarung eingehalten wird. Der Kunde erkannt an und stimmt zu, dass Google nicht für das interne Management oder die interne Verwaltung des Systems zum elektronischen Nachrichtenaustausch oder Nachrichten des Kunden verantwortlich ist.
2.3. Einverständnis des Endnutzers. Die Administratoren des Kunden sind eventuell dazu in der Lage, auf die Daten, die den Endnutzern innerhalb der Endnutzer-Accounts zur Verfügung stehen, zuzugreifen, diese zu überwachen, zu nutzen oder offen zu legen. Der Kunde wird das Einverständnis des Endnutzers einholen und aufrechterhalten, welches notwendig ist (a) damit der Kunde in die Lage versetzt wird, auf diese Daten zuzugreifen, sie zu überwachen, zu nutzen oder offen zu legen und dies dem Kunden durch Google ermöglicht werden kann und (b) damit Google die Dienste gemäß dieser Vereinbarung bereitstellen kann.
2.4. Unbefugte Nutzung. Der Kunde wird angemessene Anstrengungen unternehmen, eine unbefugte Nutzung der Dienste zu verhindern und jede unbefugte Nutzung zu unterbinden. Der Kunde wird Google unverzüglich von jeder unbefugten Nutzung der oder jedem unbefugten Zugriff auf die Dienste benachrichtigen, die ihm zur Kenntnis gelangen.
2.5. Nutzungsbeschränkungen. Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders bestimmt oder anderweitig schriftlich mit Google vereinbart, wird der Kunde die Dienste weder (a) an einen Dritten verkaufen, weiterveräußern, vermieten oder in sonstiger Weise veräußern, (b) versuchen die Dienste oder einzelne Komponenten dieser Dienste zurückzuentwickeln (“reverse engineer”), (c) versuchen einen Ersatz oder ähnliche Dienste durch die Nutzung der oder den Zugang zu den Diensten zu erzeugen (d) die Services für Hoch Riskante Tätigkeiten nutzen (e) noch dafür nutzen, um solche Kundendaten zu speichern, die der Exportkontrolle nach dem Exportkontrollrecht unterliegen. Der Kunde wird zudem angemessene Anstrengungen unternehmen, dass auch Dritte dies nicht tun werden.
2.6. Anforderungen seitens eines Dritten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf Anforderungen seitens eines Dritten zu reagieren. Google wird, soweit dies die Gesetze und die Bedingungen bezüglich der Anforderungen seitens eines Dritten erlauben, unverzüglich von der Anforderung seitens des Dritten in Kenntnis setzen. Der Kunde wird zunächst versuchen, sich die Informationen, welche erforderlich sind, um auf die Anforderung seitens des Dritten zu reagieren, selbst zu verschaffen und wird Google nur kontaktieren, wenn er sich die besagten Informationen vernünftigerweise nicht selbst verschaffen kann.
Zahlung.
Der Kunde wird den Reseller für die Dienste vergüten. Daraus resultiert, dass sämtliche Zahlungsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Reseller zu vereinbaren sind.
Technische Support-Dienste.
4.1. Durch den Kunden. Der Kunde oder der Reseller beantwortet auf eigene Kosten Fragen und Beschwerden der Endnutzer oder Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden oder die Endnutzer. Der Kunde oder der Reseller wird angemessene Anstrengungen unternehmen Supportfragen zu klären, bevor er diese gemäß Ziffer 4.2 an Google weiterleitet.
4.2. Durch Google. Ist der Kunde oder der Reseller nicht im Stande, eine Supportfrage im Sinne von Ziffer 4.1 zu lösen, dann kann der Kunde oder der Reseller die Frage gemäß den geltenden TSS-Richtlinien an Google weiterleiten. Google wird gemäß den geltenden TSS-Richtlinien antworten.
Sperrung.
5.1. Von Endnutzer-Accounts durch Google. Wenn Google davon Kenntnis erlangt, dass ein Endnutzer-Account nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung genutzt wird, kann Google vom Kunden verlangen, den betreffenden Endnutzer-Account zu sperren. Entspricht der Kunde Googles Aufforderung, einen Endnutzer-Account zu sperren, nicht, darf Google dies selbst zu tun. Die Sperrung durch Google dauert so lange an, bis der Endnutzer der Verletzung, die zu der Sperrung geführt hat, abgeholfen hat.
5.2. Sicherheitsnotfälle. Soweit ein Sicherheitsnotfall eintritt sperrt Google die Dienste ungeachtet des Vorangehenden. Umfang und Dauer der Sperrung erfolgen in dem geringsten notwendigen und vernünftigerweise zu erwartenden Maß, um den Sicherheitsnotfall zu verhindern oder zu beheben. Wenn Google aus irgendeinem Grund ein Endnutzer-Account sperrt, ohne dies dem Kunden vorab mitzuteilen, teilt Google dem Kunden auf Wunsch den Grund für die Sperrung innerhalb einer angemessenen Frist mit.
Vertrauliche Informationen.
6.1. Der Empfänger jedweder Vertraulicher Informationen wird diese Vertraulichen Informationen nicht offen legen, außer an Verbundene Unternehmen, Angestellte und/oder professionelle Berater, die darauf angewiesen sind und sich schriftlich einverstanden erklärt haben (oder im Fall von professionellen Beratern in anderer Weise verpflichtet sind), die Informationen vertraulich zu behandeln, oder er zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet ist. Der Empfänger wird sicherstellen, dass diese Personen und Rechtspersönlichkeiten diese Vertraulichen Informationen nur zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung nutzen und dass sie im Hinblick auf den Schutz der Informationen angemessene Vorsicht walten lassen. Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen auch offen legen, wenn er rechtlich dazu verpflichtet ist und er den Informationsgeber in angemessener Art und Weise benachrichtigt hat.
6.2. Keine Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine wie auch immer geartete öffentliche Erklärung über die Geschäftsbeziehung abgeben, die auf diese Vereinbarung zurückgeht.
Rechte des geistigen Eigentums und Persönlichkeitsrechte; Markenzeichen.
7.1. Rechte des geistigen Eigentums und Persönlichkeitsrechte. Soweit nicht in dieser Vereinbarung anders festgelegt, soll keine Partei irgendein Recht, ein Interesse oder einen Anspruch an einem oder auf irgendein Recht des geistigen Eigentums und Persönlichkeitsrechts der anderen Partei oder derer Lizenzgeber erlangen. Zwischen den Parteien gilt, dass der Kunde Eigentümer aller geistigen Eigentums und Persönlichkeitsrechte an den Kundendaten ist, und dass Google Eigentümer der geistigen Eigentums- und Persönlichkeitsrechte an den Diensten ist.
7.2. Anzeigen von Markenzeichen. Google darf nur die vom Kunden für diesen Zweck genehmigten Markenzeichen anzeigen (das Hochladen (“uploading”) der Markenzeichen in die Dienste gilt als eine solche Genehmigung des Kunden), und nur in den dafür vorgesehenen Bereichen des Dienstes. Der Kunde kann entsprechende Einstellungen in der Admin Konsole vornehmen. Google darf außerdem Google Markenzeichen auf den Seiten eines Dienstes einblenden, um darauf hinzuweisen, dass die Dienste von Google bereitgestellt werden. Keine der Parteien darf die Markenzeichen der jeweils anderen Partei ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der jeweils anderen Partei anzeigen oder verwenden. Der Kunde darf Google Markenzeichen nur unter Einhaltung der Markenrichtlinien im Zusammenhang mit den Diensten anzeigen.
7.3. Markenzeichen-Einschränkung. Jeglicher Goodwill, der aufgrund der Nutzung der Markenzeichen von Google durch den Kunden entsteht, gehört Google. Eine Partei kann das der anderen Partei durch diese Vereinbarung gewährte Recht zur Nutzung ihrer Markenzeichen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist jederzeit schriftlich widerrufen.
Gewährleistungen.
8.1. Gewährleistungen. Jede Partei gewährleistet der anderen, dass sie angemessene Sorgfalt und Fachkenntnisse bei der Erfüllung dieser Vereinbarung anwenden wird.
8.2. Freistellungen. Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung anders bestimmt oder ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, sind im Bezug auf Dienste, Produkte oder andere Güter oder Leistungen, welche von Google nach dieser Vereinbarung angeboten werden, keine Abmachungen, Gewährleistungen oder andere Bestimmungen, (einschließlich einer Gewährleistung für eine Zufriedenheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck) vereinbart worden, sei es ausdrücklich, implizit oder anderweitig, welche weiter als die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsregelungen reichen.
Laufzeit.
Der Zeitraum für die Erbringung der Dienste wird zwischen dem Kunden und dem Reseller gesondert vereinbart. Diese Vereinbarung bleibt für die Dauer der Laufzeit in Kraft.
Kündigung.
10.1. Kündigung wegen Vertragsbruch. Jede Partei kann die Leistungen aussetzen und/oder diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund beinhaltet (ist jedoch nicht beschränkt auf) das Folgende: Wenn die andere Partei (a) eine Pflicht dieser Vereinbarung wesentlich verletzt – das bedeutet eine Verletzung, die dazu führt, dass ein Festhalten an der Vereinbarung für die andere Partei nicht zumutbar ist – und diese Verletzung nicht behebbar ist oder sobald die andere Partei ausdrücklich erklärt, dass sie nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Verletzung zu beheben; oder (b) wesentliche Pflichten aus dieser Vereinbarung verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung der Verletzung abstellt und deren Folgen heilt.
10.2. Kündigung wegen Insolvenz. Jede Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen und / oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aussetzen, wenn (a) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Blick auf die jeweils andere Partei gestellt ist, ein solches Verfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens aufgrund unzureichender Vermögenswerte abgelehnt worden ist, oder ein Insolvenzverwalter oder Liquidator oder vorläufiger Insolvenzverwalter oder Liquidator hinsichtlich der Vermögenswerte der anderen Partei ernannt worden ist, oder eine Partei schriftlich von der Intention informiert wird, dass ein solcher ernannt werden soll, oder die andere Partei für insolvent erklärt, oder aufgelöst wird, oder ihr Geschäft in anderer Weise einstellt; (b) ein vergleichbares Vorkommnis mit Blick auf die andere Partei in einer Jurisdiktion geschieht, in welche diese eingetragen ist oder ihren Sitz hat, Geschäfte tätigt oder Vermögenswerte besitzt.
10.3. Kündigungswirkungen. Wenn diese Vereinbarung endet, dann: (i) enden die von einer an die andere Partei gewährten Rechte sofort, (ii) gewährt Google dem Kunden für einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum Zugang zu den Kundendaten sowie die Möglichkeit, diese zu exportieren, (iii) löscht Google nach Ablauf eines wirtschaftlich angemessenen Zeitraums die Kundendaten durch das Entfernen und mit der Zeit stattfindende Überschreiben von Verweisen auf Google’s Active and Replication Servers und (iv) unternimmt die eine Partei auf Wunsch der anderen Partei alle angemessenen Anstrengungen, um alle Vertraulichen Informationen der anderen Partei unverzüglich zurückzugeben oder diese zu vernichten.
10.4. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte. Die Rechte von Google nach dieser Ziffer 10 lassen andere Google zustehende vertragliche und/oder gesetzliche Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte unberührt, auch wenn die Bedingungen in Ziffer 10.2 oder 10.3 nicht vorliegen.
Freistellungen.
11.1. Wenn gegenüber dem Kunden ein Anspruch von Dritten aufgrund einer mutmaßlichen Verletzung von Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder Markenzeichen solcher Dritter durch Google oder einer der Technologien, die von einem mit Google Verbundenem Unternehmen für die Bereitstellung der Dienste eingesetzt werden, oder durch ein Google Markenzeichen (ein “IP Anspruch”) geltend gemacht werden, dann wird der Kunde (a) dies Google unverzüglich mitteilen, (b) Google alle angemessenen Informationen, Unterstützung und Zusammenarbeit zur Erwiderung und gegebenenfalls Abwehr des IP-Anspruches zur Verfügung stellen und (c) Google umfassende Kontrolle über und die alleinige Vollmacht für die Abwehr und Beilegung des IP-Anspruches gewähren. Der Kunde darf einen eigenen rechtlichen Beistand seiner Wahl auf seine Kosten bestimmen.
11.2. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde Ziffer 11.1 einhält, und vorbehaltlich Ziffer 11.3, nimmt Google die umfassende Kontrolle über und alleinige Vollmacht für die Abwehr und Beilegung des IP-Anspruches an und entschädigt den Kunden für alle Schäden und Kosten, die durch den IP-Anspruch entstehen, für von Google schriftlich genehmigte Abwicklungskosten im Zusammenhang mit dem IP-Anspruch, für angemessene Anwaltskosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem IP-Anspruch notwendigerweise entstehen, und für angemessene Kosten, die dem Kunden im Rahmen der Einhaltung von Ziffer 11.1 (b) entstehen.
11.3. Google hat keine Pflichten nach dieser Ziffer 11 im Zusammenhang mit jedweden IP-Ansprüchen, die auf Grund: (a) der Nutzung der Dienste oder der Google Markenzeichen unter Missachtung dieser Vereinbarung, in geänderter Form oder in Verbindung mit nicht von Google zur Verfügung gestellten Materialien und/oder (b) Inhalten, Informationen oder Daten, die Google durch den Kunden, Endnutzer oder sonstige Dritte zur Verfügung gestellt wurden, entstehen.
11.4. Google kann (nach eigenem Ermessen) die Nutzung von Diensten durch den Kunden, die vermeintlich oder nach Vermutung von Google die Rechte des geistigen Eigentums und Persönlichkeitsrechte einer beliebigen dritten Person verletzen, aussetzen oder die Dienste dergestalt verändern, dass sie keine Rechte mehr verletzen. Wenn die vorgenannte Option nicht wirtschaftlich angemessen realisierbar ist, kann Google die Nutzung der betroffenen Dienste durch den Kunden sperren oder kündigen. Wenn eine Aussetzung nach dieser Klausel länger als 30 Tage andauert, kann der Kunde jederzeit bis zur Wiederherstellung der Nutzungsmöglichkeit der betreffenden Dienste diese Vereinbarung fristlos schriftlich kündigen.
11.5. Wenn gegenüber Google ein Anspruch von Dritten aufgrund einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum und Persönlichkeitsrechten dieser Dritten durch die Kunden-Domainbezeichnung(en) und/oder die Kunden-Markenzeichen (ein “Kunden-IP-Anspruch”) geltend gemacht wird, dann wird Google (a) dies dem Kunden unverzüglich mitteilen, (b) dem Kunden alle angemessenen Informationen, Unterstützung und Zusammenarbeit in der Erwiderung und gegebenenfalls Abwehr des Kunden-IP-Anspruches zur Verfügung stellen und (c) dem Kunden umfassende Kontrolle über und die alleinige Vollmacht für die Abwehr und Beilegung des Kunden-IP-Anspruches gewähren. Google darf einen eigenen rechtlichen Beistand seiner Wahl auf seine Kosten bestimmen.
11.6. Unter der Voraussetzung, dass Google Ziffer 11.5 einhält, nimmt der Kunde die umfassende Kontrolle über und alleinige Vollmacht für die Abwehr und Beilegung des Kunden-IP-Anspruches an und entschädigt Google für alle Schäden und Kosten, die durch diesen IP-Anspruch entstehen, für durch den Kunden schriftlich genehmigte Abwicklungskosten im Zusammenhang mit diesem IP-Anspruch, angemessene Anwaltskosten, die Google im Zusammenhang mit dem IP-Anspruch notwendigerweise entstehen, und für angemessene Kosten, die Google im Rahmen der Einhaltung von Ziffer 11.5 (b) entstehen.
Haftungsbeschränkung.
12.1. Keine Regelung dieser Vereinbarung soll die Haftung einer Partei (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und (ii) im Fall von Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Defekts oder im Falle der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, und (iii) im Fall zwingender nationaler gesetzlicher Regelungen, insbesondere hinsichtlich des Produkthaftungsgesetzes, und (iv) der vertragswidrigen Nutzung vertraulicher Informationen, ausschließen oder einschränken. In allen anderen Fällen und soweit nicht von einer anderen Regelung dieser Ziffer 12 erfasst, ist die Haftung der Parteien, insbesondere und soweit anwendbar jedwede verschuldensunabhängige Haftung von Google für zum Stichtag bestehende Defekte ausgeschlossen.
12.2. Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders vorgesehen, werden die sich Ziffer 11 dieser Vereinbarung (Freistellungen) ergebenden Pflichten der Parteien durch keine Regelung dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt.
12.3. Jede Partei haftet unbeschränkt für Schäden, welche aus vorsätzlichen oder grob fährlässigen Handlungen oder Unterlassungen der Partei selbst, ihrer Vertreter oder leitenden Angestellten resultieren.
12.4. Beide Parteien haften für Schäden, die aus vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen ihrer einfachen Angestellten oder Erfüllungsgehilfen folgen. Für grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen ihrer einfachen Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haftet jede Partei nur, wenn der einfache Angestellte oder Erfüllungsgehilfe eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (so genannte “Kardinalpflicht”) verletzt. In diesem Fall ist die Haftung der Parteien auf die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
12.5. Die Parteien haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit der Parteien (einschließlich ihrer Vertreter, leitenden Angestellten, einfachen Angestellten und Erfüllungsgehilfen) bei Verletzung jedweder Kardinalpflicht eintreten. In diesem Fall ist die Haftung der Parteien auf die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
12.6. Diese Haftungsbeschränkungen finden auf sämtliche (vertragliche, gesetzliche und sonstige) Forderungen Anwendung und ebenfalls auf Forderungen (einschließlich, aber nicht ausschließlich unmittelbare Forderungen) gegen die Vertreter, einfachen und/oder leitenden Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen der Parteien.
12.7. Die Haftung von Google für den Verlust von Daten ist beschränkt auf den Betrag, der erforderlich ist, um die Daten mittels elektronischer Back-Ups wieder herzustellen. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Kunden, in regelmäßigen Abständen dem Stand der Technik entsprechende Daten-Backups durchzuführen.
Google Apps Dienste.
13.1. Die folgenden Bestimmungen sollen in Bezug auf die Dienste Anwendung finden:
a) Ads (Werbeanzeigen). Die Standardeinstellung für die Dienste ermöglichen Google keine Zustellung von Ads (Werbeanzeigen). Der Kunde oder der Reseller als Vertreter des Kunden kann diese Einstellung in der Admin Konsole ändern, was die Zustimmung des Kunden zur Zustellung von Ads darstellt. Wenn der Kunde oder der Reseller als Vertreter des Kunden die Zustellung von Ads aktiviert, kann jedoch jederzeit die Einstellung wieder auf die Standardeinstellung zurückgesetzt werden. Google wird dann die Zustellung von Ads einstellen.
b) Anforderung Zusätzlicher Endnutzer-Accounts. Die Anforderung zusätzlicher Endnutzer-Accounts sowie der Beginn und die Verlängerung des Zeitraums für die Erbringung der Dienste ist zwischen dem Kunden und dem Reseller zu vereinbaren.
c) Pseudonyme. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Überwachung, Beantwortung und sonstige Verarbeitung von E-Mails, die an die Pseudonyme “missbrauch” (“abuse”) und “postmaster” der jeweiligen Kunden-Domainbezeichnung(en). Der Kunde stimmt einem eventuellen Monitoring dieser Pseudonyme zu Zwecken der geeigneten Verfolgung von Spam, Missbrauch und technischen Problemen durch Google zu.
d) Admin-Tool. Google wird das Admin-Tool als Teil der Erbringung der Dienste bereitstellen. Jeglicher Missbrauch des Admin-Tools wird als Vertragsbruch dieser Vereinbarung erachtet.
Verschiedenes.
14.1. Mitteilungen. Soweit in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt ist, müssen alle Mitteilungen bzgl. Kündigung oder Vertragsbruch in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, in Textform erfolgen (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) und an die Rechtsabteilung der jeweils anderen Partei zu adressieren und an den registrierten Geschäftssitz des Kunden zu senden; Mitteilungen an Google sind an legal-notices@google.com zu senden; darüber hinaus können die Parteien einander weitere Adressen mitteilen, an die entsprechende Mitteilungen nach dieser Ziffer 14.1 gesendet werden können. Eine Mitteilung gilt mit – durch schriftliche oder automatisierte Empfangsbestätigung oder elektronischen Log dokumentierten – Zugang als erfolgt. Alle anderen Mitteilungen müssen in englischer oder deutscher Sprache sowie in Textform gehalten sein, an den Hauptansprechpartner der anderen Partei adressiert sein und an ihre jeweils aktuelle Post- oder E-Mail-Adresse gesendet werden.
14.2. Abtretung. Keine Partei kann ohne die schriftliche Einwilligung der jeweils anderen Partei aus dieser Vereinbarung erwachsende Rechte oder Pflichten abtreten oder Teile dieser Vereinbarung übertragen. Dies gilt nicht für die Abtretung oder Übertragung an ein Verbundenes Unternehmen, wenn: (i) sich der Abtretungsempfänger schriftlich mit Geltung der Bedingungen dieser Vereinbarung für ihn einverstanden erklärt; und (ii) wenn die abtretende Partei der Kunde ist, der Abtretungsempfänger die von Google geforderten relevanten Bonitätsprüfungen erfolgreich durchlaufen hat. § 354a HGB bleibt von dieser Ziffer unberührt.
14.3. Untervertragsvergabe. Jede Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Unterverträge in Bezug auf ihre sämtlichen Verpflichtungen oder auf Teile davon aus dieser Vereinbarung abschließen,
14.4. Kontrollwechsel. Jede Partei kann diese Vereinbarung fristlos schriftlich kündigen, wenn ein Kontrollwechsel über die andere Partei erfolgt. Hiervon ausgenommen sind interne Restrukturierungen oder Reorganisation der Verbundenen Unternehmen. In dieser Klausel bedeutet “Kontrolle” wenn es in der Macht einer oder mehrerer Person(en) steht, direkt oder indirekt eine andere Person anzuweisen oder eine Anweisung einer anderen Person zu veranlassen, und “Kontrollwechsel” ist entsprechend auszulegen. Die dem Kontrollwechsel unterzogene Partei teilt der anderen Partei dies innerhalb von 30 Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich mit. Wenn die kündigende Partei von ihrem Kündigungsrecht nach dieser Klausel nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Kontrollwechsel von der anderen Partei Gebrauch macht, erlischt das Kündigungsrecht.
14.5. Force Majeure. Keine Partei ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung von Pflichten nach dieser Vereinbarung, falls die Nichterfüllung oder die Verzögerung von einem Umstand verursacht wird, der nicht im Einflussbereich der jeweiligen Partei liegt.
14.6. Sperrung zur Einhaltung Anwendbaren Rechts. Google kann (nach eigenem Ermessen) die Bereitstellung jedweder Dienste jederzeit sperren oder diese Dienste verändern, wenn dies zur Einhaltung anwendbaren Rechts erforderlich ist. Wenn eine Sperrung nach dieser Klausel länger als 30 Tage andauert, kann der Kunde jederzeit bis zur Wiederherstellung der Nutzungsmöglichkeit der betreffenden Dienste diese Vereinbarung fristlos schriftlich kündigen.
14.7. Kein Verzicht. Die Nichtgeltendmachung oder das verzögerte Geltendmachen von Ansprüchen oder Rechtsmitteln nach dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf diesen (oder einen anderen) Anspruch oder dieses Rechtsmittel dar.
14.8. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht durchsetzbar oder ungültig sein (“Unwirksame Bestimmung”) oder eine Lücke enthalten, so bleiben die anderen Bestimmungen (oder der wirksame Teil einer solchen Unwirksamen Bestimmung) zwischen den Parteien wirksam und durchsetzbar. Die Unwirksame Bestimmung oder die Lücke gilt als rückwirkend durch eine wirksame Bedingung, die bestmöglich die Interessen oder mutmaßlichen Interessen der Parteien vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck der Vereinbarung widerspiegelt, ersetzt oder gefüllt. Die Parteien vereinbaren, dass diese salvatorische Klausel nicht lediglich eine Beweislastumkehr enthält, sondern § 139 BGB keine Anwendung findet.
14.9. Keine Vertretung, keine Partnerschaft und kein Joint Venture. Soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, wird durch diese Vereinbarung keine Vertretung, Partnerschaft oder Gesellschaft irgendeiner Art zwischen den Parteien begründet.
14.10. Kein Vertrag zu Gunsten Dritter. Soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, wird durch diese Vereinbarung kein Recht oder sonstiger Vorteil zu Gunsten einer anderen Person als den Parteien dieser Vereinbarung begründet oder übertragen.
14.11. Abschluss der Vereinbarung. Für den wirksamen Abschluss einer Vereinbarung gilt als ausreichend, dass a) die Vereinbarung nicht eigenhändig durch einen bevollmächtigten Vertreter der Parteien unterzeichnet wird (sondern z. B. durch eine mechanisch erstellte Signatur oder per Fax) und/ oder b) die Parteien identische Kopien der Vereinbarung auf elektronischem Wege austauschen (z.B. als Kopien im PDF-Format oder per Fax).
14.12. Anwendbares Recht. Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht. Die Parteien vereinbaren für jedwede Streitigkeit (vertraglich oder nicht-vertraglich), die die Vereinbarung betrifft, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Hamburg/Deutschland, ausgenommen auf den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums und Persönlichkeitsrechten gerichtete Anträge auf den Erlass einstweiliger Verfügungen oder anderer Rechtsbehelfe, die an jedes Gericht gerichtet werden können.
14.13. Änderungen und Ergänzungen. Alle Änderungen und Ergänzungen, einschließlich Änderungen und Ergänzungen dieses Formerfordernissen, müssen (a) in Schriftform oder (b) durch die Online-Zustimmung des Kunden zu aktualisierten Vertragsbedingungen, Änderungen oder Ergänzungen erfolgen.
14.14. Abschließende Vereinbarung. Die Vereinbarung fixiert alle zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen im Bezug auf den von ihr behandelten Gegenstand und ersetzt alle vorhergehenden schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien über diesen (ausgenommen bestehende Vertraulichkeitsvereinbarungen). Beim Eingehen der Vereinbarung hat sich keine Partei auf irgendeine Aussage oder Garantie, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung fixiert ist, verlassen.
14.15. Auslegung widersprüchlicher Bedingungen. Besteht ein Konflikt zwischen dieser Google Apps Unternehmensvereinbarung und und den unter einer URL aufrufbaren Bedingungen, gelten vorrangig diese Google Apps Unternehmensvereinbarung.
14.16. Ausfuhrgesetze. Der Kunde nutzt die Dienste nicht zur Speicherung oder Übertragung von Kundendaten, die der Ausfuhrkontrolle nach Ausfuhrkontrollgesetzen unterliegen. Eine Verletzung dieser Ziffer wird als wesentliche Verletzung der Vereinbarung betrachtet, und führt dazu, dass Google diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen kann.
DEFINITIONEN
15.1. In dieser Vereinbarung gilt Folgendes, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
“Admin Account” bezeichnet das administrative Account, das Google dem Kunden oder dem Reseller durch den Kunden für die Verwaltung der Endnutzer-Accounts zur Verfügung stellt. Das Admin Account kann nur über ein Passwort genutzt werden, das Google dem Kunden oder dem Reseller zur Verfügung stellt.
“Admin Konsole” bezeichnet das Onlinetool, das dem Kunden von Google zur Nutzung im Berichtswesen und von bestimmten anderen administrativen Funktionen zur Verfügung gestellt wird.
“Admin Tool” bezeichnet Online-Tools oder APIs oder beides, die dem Kunden von Google für die Nutzung durch den Kunden im Zusammenhang mit der Verwaltung der Dienste für Endnutzer durch Google zur Verfügung gestellt werden, gegebenenfalls einschließlich, unter anderem, zur Pflege der Accounts und zur Durchsetzung der Nutzungsrichtlinien des Kunden.
“Administratoren” bezeichnet das durch den Kunden ernannte technische Personal, das die Dienste für Endnutzer für den Kunden verwaltet.
“Ads” bezeichnet Online-Werbeanzeigen, die Google den Endnutzern anzeigt.
“Allgemeine Nutzungsbedingungen” bezeichnet die unter http://www.google.com/apps/intl/de/terms/use_policy.html oder unter einer anderen von Google zur Verfügung gestellten URL abrufbaren Nutzungsbedingungen für die Dienste.
“Anforderungen seitens eines Dritten” bezeichnet jede Anforderung eines Dritten von Aufzeichnungen über die Nutzung der Dienste durch den Endnutzer beziehen. Anforderungen seitens eines Dritten können rechtmäßige Durchsuchungsbefehle, gerichtliche Anordnungen, Zwangsmaßnahmen, andere rechtsgültige gerichtliche Anordnungen oder die schriftliche Einverständniserklärung des Endnutzers sein, die eine Offenlegung erlaubt.
“APIs” bezeichnet die Google APIs wie mitunter hier: http://code.google.com/apis/apps/overview.html oder unter einer anderen von Google angegebenen URL aufgelistet.
“API Nutzungsbedingungen” bezeichnet die unter: http://www.google.com/ a/help/intl/de/admins/api_terms.html gelegentlich aktualisierten oder unter einer anderen von Google zur Verfügung gestellten URL abrufbaren Nutzungsbedingungen.
“Ausfuhrkontrollgesetze” bezeichnet alle anwendbaren Ausfuhr- und Wiedereinfuhrkontrollgesetze und sonstigen Rechtsvorschriften, einschließlich (i) der Ausfuhrbestimmungen des US-Handelsministeriums (“EAR”), (ii) der Handels- und Wirtschaftssanktionen des Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums und (iii) der Vorschriften über den internationalen Waffenhandel (“ITAR”) des US-Außenministeriums. Weitere Informationen zu den EAR, Handels- und Wirtschaftssanktionen des Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums und den ITAR finden Sie hier: http://www.bis.doc.gov/ – http://www.treas.gov/offices/enforcement/ofac/ – http://pmddtc.state.gov/regulations_laws/itar.html.
“die unter der folgenden URL abgerufen” bezeichnet die zu dieser Zeit gültigen Bedingungen, die unter der folgenden URL abgerufen werden können: http://www.google.com/support/a/bin/answer.py?hl=de&answer=181865.
“Dienste” bezeichnet die Dienste (z.B. die Google Apps for Business), die umfänglicher unter: http://www.google.com/a/help/intl/de/users/user_features.html (oder unter einer anderen von Google genannten URL) beschrieben sind.
“Endnutzer” bezeichnet die Einzelpersonen, denen der Kunde die Nutzung der Dienste gestattet.
“Endnutzer-Account” bezeichnet von Google gehostete Accounts, die den Endnutzer über die Dienste zur Verfügung gestellt werden, damit diese Endnutzer den Dienst nutzen können.
“EU Datenschutzrichtline” bezeichnet die Richtlinie 95/46/EC des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
“Google Datenschutzbestimmungen” bezeichnet: (a) den Hinweis zum Datenschutz (Privacy Notice) unter http://www.google.com/a/help/intl/de/admins/privacy.html und (b) die Datenschutzbestimmungen unter http://www.google.com/intl/de/privacypolicy.html, jeweils in der von Google gelegentlich aktualisierten Fassung des Hinweises, der Richtlinie oder der URL.
“Hilfecenter” bezeichnet das Google Hilfecenter, das unter http://www.google.com/support/?hl=de oder anderen von Google zur Verfügung gestellten URLs erreicht werden kann.
“Hoch Riskante Tätigkeiten” bezeichnet Einsätze wie für den Betrieb von Nuklearanlagen, zur Flugsicherung oder in Lebenserhaltungssystemen, bei denen der Einsatz oder das Versagen der Dienste zu Todesfällen, Verletzungen oder Umweltschäden führen könnte.
“Kundendaten” bezeichnet Daten, einschließlich E-Mails, die über die Dienste durch den Kunden, dem Reseller anstelle des Kunden oder Endnutzer zur Verfügung gestellt, generiert, übertragen oder dargestellt werden.
“Kunden-Domainbezeichnung(en)” bezeichnet die Domainbezeichnung(en), die dem Kunden gehören oder von ihm kontrolliert werden, die er Zusammenhang mit den Diensten nutzt.
“Laufzeit” bezeichnet die Laufzeit dieser Vereinbarung, die mit dem Stichtag beginnt und so lange andauert, wie der Kunde die Dienste von Google bereitgestellt erhält, falls diese Vereinbarung nicht vorher gemäß dieser Vereinbarung oder gemäß der Vereinbarung des Kunden mit dem Reseller beendet wird.
“Markenrichtlinien” bedeutet Googles Richtlinien für die Nutzung von Googles Markenzeichen durch Dritte in der gelegentlich aktualisierten Fassung, wie unter: http://www.google.com/intl/de/permissions/guidelines.html oder einer anderen von Google genannten URL abrufbar.
“Markenzeichen” bezeichnet die Markennamen, Marken, Logos, Domainnamen und anderen charakteristischen Markenzeichen jeder Partei.
“Non-Google Apps Product” bezeichnet Google Produkte, die nicht Teil der Dienste sind, auf welche aber durch die Endnutzern unter Verwendung ihres Logins und ihres Passworts für ihren Endnutzer-Account zugegriffen werden kann. Die Non-Google Apps Products sind solche Produkte, wie sie unter der folgenden URL (oder einer anderen von Google bereitgestellten URL) von Zeit zu Zeit aufgeführt werden: http://www.google.com/support/a/bin/answer.py?hl=de&answer=181865.
“Rechte des geistigen Eigentums und Persönlichkeitsrechte” bezeichnet alle Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Erfindungen, Marken, Geschmacksmusterrechte, Rechte an Datenbanken oder bezogen auf solche, Rechte an vertraulichen Informationen oder bezogen auf solche oder bezogen auf Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte und Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, Rechte aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sowie Rechte im Bezug auf Domainnamen, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums (eingetragen oder nicht eingetragen) auf der Welt.
“Reseller” bezeichnet den autorisierten Google Apps Reseller, an den der Kunde ein Entgelt entrichtet
“Seiten der Dienste” sind die Internetseiten, auf denen die Dienste den Endnutzern gezeigt werden.
“Sicherheitsnotfall” bezeichnet entweder (a) dass ein Endnutzer die Dienste entgegen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen verwendet und dadurch eine Störung (i) der Dienste; (ii) der Nutzung der Dienste durch andere Endnutzer oder (iii) des Google Netzwerks oder Server, die für die Bereitstellung der Dienste genutzt werden, verursachen könnte, oder (b) dass Dritte unbefugten Zugriff auf die Dienste erlangt haben.
“SLA” bezeichnet das Service-Level-Agreement für die Dienste, das unter http://www.google.com/apps/intl/en/terms/reseller_sla.html (oder einer anderen von Google genannten URL) abrufbar ist.
“Sperrung” bedeutet die sofortige Deaktivierung des Zugangs zu den Diensten oder, je nach Sachlage, zu bestimmten Komponenten der Dienste um die weitere Nutzung der Dienste zu unterbinden.
“TSS-Richtlinien” bezeichnet Googles Servicerichtlinien für den technischen Support in ihrer für die betreffenden Dienste jeweils geltenden Fassung. TSS-Richtlinien sind unter der folgenden URL abrufbar: http://www.google.com/a/help/intl/de/admins/tssg.html (oder unter anderen von Google genannten URLs).
“URL-Bedingungen” bezeichnet alle Bedingungen oder Regelungen, die unter einer URL erreichbar sind, auf welche in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird, jedoch mit Ausnahme der Google Datenschutzbestimmungen.
“Verbundenes Unternehmen” bezeichnet im Verhältnis zu jeder der Parteien: (a) jedes Mutterunternehmen der Partei; und (b) jede juristische Person, die diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert oder die direkt oder indirekt von derselben Person oder Personengruppe kontrolliert wird wie diese Partei.
“Vertrauliche Informationen” bezeichnet Informationen, die durch eine Partei der anderen Partei dieser Vereinbarung offen gelegt werden und entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder von denen auf Grund ihrer Natur, ihres Inhalts oder den Umständen, unter denen sie offen gelegt wurden, vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie vertraulich sein sollen. Hiervon nicht umfasst sind Informationen, die der Empfänger bereits vorher kannte, die ohne Verschulden des Empfängers öffentlich geworden sind, die der Empfänger unabhängig entwickelt hat oder die dem Empfänger rechtmäßig durch Dritte bekannt gemacht wurden.
15.2. In dieser Vereinbarung beschränken die Worte “einschließen” und “einschließlich” nicht die Allgemeingültigkeit von Worten, die vor diesen Begriffen stehen.
15.3. Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass die über eine in dieser Vereinbarung genannte URL abrufbaren Bedingungen in englischer Sprache abgefasst sein können. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt der Kunde, dass er diese Bedingungen anerkennt und sie verstanden hat.
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